In drei (zum Großteil ähnlichen) Sachverhaltskonstellationen hat sich der OGH jüngst mit der Zulässigkeit angedrohter (FN ) bzw bereits durchgeführter (FN ) Stromabschaltungen zur faktischen eines Stromzählerwechsels durch eine Verteilernetzbetreiberin auseinandergesetzt. Die jeweiligen Netzkunden hatten sich hier als vermeintliche gegen ihren persönlichen jeweils mit der Erwirkung einstweiliger Verfügungen (erfolgreich) gewehrt. In allen drei Fällen wurde vor Stellung des Provisorialantrages ein Streitschlichtungsverfahren vor der Regulierungskommission der E-Control Austria (ECA) eingeleitet und vom OGH daher die Zulässigkeit des Rechtsweges bestätigt. Ebenso in allen drei Fällen hat der OGH dem der Verteilernetzbetreiberinnen eine Absage erteilt.

