1. Beim Eigentumserwerb an einem Superädifikat ist zw dem originären Erwerb durch die Bauführung selbst und dem derivativen Erwerb zu unterscheiden, der als Modus die Urkundenhinterlegung erfordert. Nach stRsp wird auch ein Liegenschaftseigentümer, der ein Superädifikat von dessen Eigentümer erwirbt, erst mit der Urkundenhinterlegung Eigentümer auch des Bauwerks.

