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Unmöglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/475ecolex 2025, 887 Heft 12 v. 19.12.2025

Die Vereinbarung, dass Satellitenschüsseln, Außenfenster und Außentüren sowie Fensterrollläden zu den jeweiligen Wohnungseigentumsobjekten gehören sollen, steht der Verbücherung von Wohnungseigentum entgegen, da es sich um notwendige allgemeine Teile handelt.

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