Die Vereinbarung, dass Satellitenschüsseln, Außenfenster und Außentüren sowie Fensterrollläden zu den jeweiligen Wohnungseigentumsobjekten gehören sollen, steht der Verbücherung von Wohnungseigentum entgegen, da es sich um notwendige allgemeine Teile handelt.
5 Ob 13/25k

