1. Das charakteristische Element einer "harten" Patronatserklärung ist die Ausstattungszusage. Diese kann dahin formuliert sein, dass der Patron "dafür Sorge trägt, dass der Kreditnehmer bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits in einer Weise finanziell ausgestattet wird, dass er jederzeit in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis bzw sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen".

