1. Leistet der Drittschuldner nach Insolvenzeröffnung aufgrund eines nach § 12 Abs 1 IO erloschenen Pfandrechts an den Überweisungsgläubiger, wirkt diese Zahlung nur schuldbefreiend, wenn ihm die Insolvenz des Verpflichteten nicht bekannt war (§ 3 Abs 2 Fall 2 IO) oder die Leistung der Masse zugekommen ist (§ 3 Abs 2 Fall 1 IO).

