vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Videovernehmung nach § 277 ZPO: Anwesenheit des Zeugen beim auswärtigen Gericht erforderlich

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2025/451ecolex 2025, 820 - 823 Heft 11 v. 28.11.2025

1. Art 20 EuBVO 2020 enthält Vorschriften über die unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz oder mittels anderer Fernkommunikationstechnologie und eröffnet dafür nach hL die Möglichkeit, Videokonferenzen auch außerhalb des Gerichtssaals des zuständigen Gerichts des ersuchten Staats durchzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!