Obwohl ihr zum Teil wesentliche Kompetenzen eingeräumt sind, zählt die Betriebsversammlung zu den in Literatur und Rechtsprechung eher weniger beachteten Organen der Belegschaft. Eine Beleuchtung der Durchführungsmodalitäten sowie insbesondere der Voraussetzungen für das Zustandekommen gültiger Beschlüsse erscheint daher lohnenswert.
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