Das am 5. 6. 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte (FN ) soll künftig bei Unternehmensübertragungen im Familienverband zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmer führen, indem allenfalls vorhandene steuerliche Risiken zeitgerecht aufgedeckt und mit dem Finanzamt abgeklärt werden können. Der praktische Anwendungsbereich des Gesetzes wurde jedoch uE durch teils entbehrliche Vorschriften unnötig eingeengt.