Serienschadenklauseln werden in unterschiedlichen Formen in Haftpflichtversicherungsverträgen vereinbart, um das Risiko des Versicherers zu begrenzen. Ursachenklauseln als Formen der Serienschadenklauseln bewirken im Ergebnis eine Reduktion der Versicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall. Dies kann zu einem Spannungsverhältnis bei Pflichthaftpflichtversicherungen führen - wie sie etwa für Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte vorgeschrieben sind -, da dort in den Materiengesetzen regelmäßig Mindestversicherungssummen zum Schutz der geschädigten Dritten vorgesehen sind. Zugleich können sich derartige Klauseln in einer Grundversicherung auf eine nachgelagerte Exzedentenversicherung auswirken. Der Beitrag untersucht aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OGH (FN ) die Wirksamkeit solcher Serienschadenklauseln im Anwendungsbereich der Pflichthaftpflichtversicherung und stellt die Auswirkungen auf die Exzedentenversicherung dar.