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Ort des Schadenseintritts bei "wirtschaftlicher Einheit" zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/439ecolex 2024, 769 Heft 9 v. 13.9.2024

Art 7 Nr 2 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" nicht den Sitz der Muttergesellschaft umfasst, wenn diese eine Klage auf Ersatz von Schäden erhebt, die ausschließlich ihren Tochtergesellschaften durch das wettbewerbswidrige Verhalten eines Dritten, das eine Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV darstellt, entstanden sind; dies gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, dass die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften derselben wirtschaftlichen Einheit angehörten.

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