Eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Schiedsvereinbarung ist bei einem ordentlichen Gericht nicht zulässig.
4 Ob 46/24d
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Eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Schiedsvereinbarung ist bei einem ordentlichen Gericht nicht zulässig.
4 Ob 46/24d
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