1. Der Exzedenten-Haftpflichtversicherer ist nicht geschädigter Dritter iSd §§ 149, 158c VersVG. Geschädigter Dritter ist, wem gegenüber der Versicherungsnehmer "verantwortlich" geworden ist (hier: der geschädigte Klient).
1. Der Exzedenten-Haftpflichtversicherer ist nicht geschädigter Dritter iSd §§ 149, 158c VersVG. Geschädigter Dritter ist, wem gegenüber der Versicherungsnehmer "verantwortlich" geworden ist (hier: der geschädigte Klient).