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Recht auf Anhebung des Mietzinses bei Hinzutreten eines neuen Mieters zu einem bestehenden Mieter

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/432ecolex 2024, 760 Heft 9 v. 13.9.2024

Wenn ein neuer Mieter zu einem bereits überlebenden Mitmieter in einen Mietvertrag eintritt, darf dies nicht zu einer Schlechterstellung des bisherigen Mitmieters führen. Eine Anhebung des Mietzinses nach § 46 MRG wegen des Eintritts des neuen Mieters ist daher nicht möglich.

5 Ob 8/24y

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