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Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/431ecolex 2024, 760 Heft 9 v. 13.9.2024

Wenn der Mieter wegen der Unbenützbarkeit der Wohnung gezwungen ist, bis zur neuerlichen Benützbarkeit sein Wohnbedürfnis anderswo zu befriedigen, berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung wegen Nichtbenützung, auch wenn diese Umstände nicht auf das Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind. Die Rückkehrabsicht des Mieters wird in solchen Fällen vermutet.

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