Am 1. 1. 2025 wird 14 Jahre nach dem Inkrafttreten der vereinheitlichten ZPO ein umfassendes Reformpaket in der Schweiz rechtsverbindlich. Im Zuge dessen wurden an unterschiedlichen Stellen Anpassungen und Neuerungen mit dem Ziel der eingeführt. Der Beitrag stellt mit der Internationalisierung der Handelsgerichtsbarkeit, der Einführung des Einsatzes von Videokonferenztechnologie im Verfahren und dem Mitwirkungsverweigerungsrecht für den unternehmensinternen Rechtsdienst drei maßgebliche Änderungen vor und zeigt parallele Entwicklungen im deutschen Prozessrecht auf.