In der höchstgerichtlichen Rechtsprechung finden sich diverse Entscheidungen zur Fiskalgeltung der Grundrechte sowie zum Kontrahierungszwang der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Selbstbindungsgesetzen. Nunmehr hat sich das Oberlandesgericht Wien - nach dem Kenntnisstand der Autoren erstmals - mit dem Kontrahierungszwang der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Investitionsprämiengesetz und insbesondere auch mit dem Zustandekommen von Förderungsverträgen auseinandergesetzt und ist dabei zu bemerkenswerten Ergebnissen gelangt. (FN )