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Zur Einberufung einer Generalversammlung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/394ecolex 2024, 689 - 690 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Ergibt sich der Zweck der Generalversammlung bereits aus den in der Einberufung genannten Beschlussgegenständen, ist eine weitergehende Begründung für die Wirksamkeit des Einberufungsverlangens nach § 37 GmbHG nicht erforderlich.

2. Die Einladung zur Generalversammlung durch einen RA, der sich auf die Vertretung der Gesellschaft beruft, stellt keine wirksame Einberufung da.

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