1. Der Leiter der Generalversammlung ist nicht bloß Moderator, der Diskutanten das Wort erteilt. Seine Aufgabe (und Pflicht) ist es, dafür zu sorgen, dass die Tagesordnung sachgerecht abgearbeitet wird. Zur Erreichung dieser Ziele hat er auch alle Befugnisse, die er dafür braucht.