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Verein: Kompetenzen des Leiters der Generalversammlung, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/395ecolex 2024, 690 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Der Leiter der Generalversammlung ist nicht bloß Moderator, der Diskutanten das Wort erteilt. Seine Aufgabe (und Pflicht) ist es, dafür zu sorgen, dass die Tagesordnung sachgerecht abgearbeitet wird. Zur Erreichung dieser Ziele hat er auch alle Befugnisse, die er dafür braucht.

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