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Bloße Möglichkeit des Aktienkaufs in Österreich begründet keinen Gerichtsstand des Erfolgsorts

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/389ecolex 2024, 683 Heft 8 v. 7.8.2024

1. Wie vom EuGH insb in C-304/17 , Löber, (Rz 31) ausgesprochen, müssen "spezifische[n] Gegebenheiten insgesamt zur Zuweisung der Zuständigkeit an die österreichischen Gerichte beitragen", um die in Rede stehende internationale Zuständigkeit Österreichs zu begründen. Dass ein Kl Aktienkaufpreise von seinem österr Konto aus beglich, führt noch nicht zur Zuständigkeit Österreichs gem Art 7 Abs 2 EuGVVO.

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