Das kürzlich beschlossene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (FN ) bringt neue Herausforderungen in der Organisation der öffentlichen Hand. Informationen sind auf Anfrage bereitzustellen, proaktiv zu veröffentlichen und Geheimhaltungspflichten zu beachten. Damit fügt sich das IFG mit den Vorgaben aus der Medientransparenz, der Informationsweiterverwendung etc in eine Reihe neuer Transparenzpflichten ein, die von der öffentlichen Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen sind. Die Auswirkungen der aktiven Pflicht zur Offenlegung von Informationen bzw der Bereitstellung von Informationen betreffen aber auch private Unternehmen, die bspw damit rechnen müssen, dass Inhalte von Verträgen publik gemacht werden. Durch viele unbestimmte und weit auszulegende Begriffe stellt das IFG die Verpflichteten vor tw schwierige Aufgaben in der praktischen Umsetzung.