Mehr als sechs Jahre hat das erstinstanzliche Verfahren vor dem HG Wien gedauert. Das Ergebnis waren zwei bemerkenswerte Neuerungen im Bereich des Handelsvertreterrechts: Erstmals wurde einer Kapitalgesellschaft in Österreich gerichtlich der ausgleichsanspruchswahrende Kündigungsgrund der "Krankheit" iSd § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG zugestanden. Darüber hinaus hat sich das Erstgericht besonders umfänglich mit der Frage der Abwanderungsquote von Stammkunden an einer Tankstelle beschäftigt und kam zu einem überraschenden Ergebnis. (FN )