Die präzise Abgrenzung zwischen verschiedenen Vertragstypen beschäftigt sowohl Lehre als auch Rsp schon seit langer Zeit. Die daraus resultierende Frage nach der Anwendbarkeit gewisser Rechtsnormen löst die Rsp regelmäßig mit der Kombinationstheorie und wendet die jeweils sachlich befriedigendste Vorschrift an. Neben Gedanken zur Problematik der Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag liefert der Beitrag weiterführende Überlegungen zur Anwendbarkeit von § 1168a ABGB bei Sachverhalten, die dem VGG unterliegen, sowie zur dogmatischen Einordnung der ebengenannten Norm.