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Neue mietrechtliche Klauselentscheidung des OGH

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/220ecolex 2024, 395 - 396 Heft 5 v. 14.5.2024

1. Wer im geschäftlichen Verkehr in AGB oder in hierbei verwendeten Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann nach § 28 KSchG von einer gem § 29 KSchG berechtigten Interessenvertretung auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung geklagt werden.

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