Die zunehmende Digitalisierung von Produkten führt zu neuartigen Gefahren wie etwa Cyberangriffen. Gegenstand des Beitrags ist daher die Frage, wann ein Hersteller eines Produkts wegen fehlerhafter Cybersicherheit haftet. Dabei ist die geplante Novelle der ProdukthaftungsRL zu berücksichtigen. Neben dem generellen Einbezug von Software in den Anwendungsbereich beinhaltet der Entwurf spezifische Vorschriften zu Cybersicherheit.