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Fristen zur Vorlage und Umsetzung eines wasserrechtlichen Sanierungsprojekts

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2024/205ecolex 2024, 359 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Die Festsetzung einer Sanierungsfrist iSd § 33d Abs 2 S 3 WRG 1959 in einem mit Verordnung des LH erstellten Sanierungsprogramm ist unmittelbar verbindlich und verpflichtet den Wasserberechtigten zur Durchführung der Sanierung innerhalb der Frist.

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