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Spezifischer Anlagenbegriff nach AWG 2002

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2024/206ecolex 2024, 360 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Behandlungsanlagen gem § 2 Abs 7 Z 1 AWG 2002 sind Einrichtungen, in denen Abfälle iSd § 2 Abs 5 Z 1 AWG 2002 behandelt werden. Dagegen stellt insb das bloße Ablagern von Abfällen ohne eine Einrichtung für eine besondere Behandlung keine Behandlungsanlage iSd AWG 2002 dar.

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