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Einmaligkeitswirkung erfasst nur entschiedene Ansprüche

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/178ecolex 2024, 315 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Liegt ein rk Urteil vor, kann derselbe Anspruch zw denselben Parteien nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden (Einmaligkeitswirkung; ne bis in idem).

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