1. Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Beginn einer, automatisch verlängerten, kostenpflichtigen Vertragslaufzeit nach einem Probezeitraum besteht nach § 11 FAGG nicht.
1. Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Beginn einer, automatisch verlängerten, kostenpflichtigen Vertragslaufzeit nach einem Probezeitraum besteht nach § 11 FAGG nicht.