Die Weigerung, eine vom AG angeordnete 2G-Regelung zu befolgen, rechtfertigte angesichts der epidemiologischen Situation im Herbst 2021 die Kündigung einer Sekretärin.
9 Ob A 17/23z
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Die Weigerung, eine vom AG angeordnete 2G-Regelung zu befolgen, rechtfertigte angesichts der epidemiologischen Situation im Herbst 2021 die Kündigung einer Sekretärin.
9 Ob A 17/23z
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