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Dienstvertrag/Werkvertrag und Anwendung des BUAG

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/322ecolex 2023, 520 Heft 6 v. 15.6.2023

Ein Werkvertrag liegt vor, wenn ein gewährleistungsfähiges Ergebnis einer Tätigkeit geschuldet wird und die Merkmale persönlicher Selbständigkeit überwiegen.

9 Ob A 8/23a

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