Trotz abgelaufener Umsetzungsfrist liegt bislang kein Gesetzesentwurf für die Umsetzung der VerbandsklagenRL (FN ) in Österreich vor. Dieser Beitrag setzt sich mit der Offenlegung von Beweismitteln nach Art 18 der VerbandsklagenRL für Zivilverfahren auseinander und liefert eine Gegenüberstellung der bestehenden Regelungen in der ZPO (FN ) mit jenen des KartG für Kartellschadenersatzverfahren. Im Lichte dieser bestehenden Regelungen wird anschließend eingeordnet, wie eine mögliche Umsetzung der Offenlegungspflichten gem Art 18 aussehen könnte.