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Einvernahme von in der Schweiz aufhältigen Zeugen mittels Videokonferenz

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/244ecolex 2023, 390 - 391 Heft 5 v. 10.5.2023

1. § 291a ZPO regelt die unmittelbare Beweisaufnahme eines österreichischen Gerichts im Ausland.

2. Bei der Einvernahme von im Ausland aufhältigen Zeugen (hier: Schweiz) mittels Videokonferenz handelt es sich um eine Beweisaufnahme "im Ausland" iSd § 291a ZPO.

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