1. Der Begriff "Verwendung des Kraftfahrzeugs" in der privaten Haftpflichtversicherung orientiert sich bei der Auslegung an § 2 Abs 1 KHVG und erfasst grundsätzlich auch das Be- und Entladen eines versicherten Fahrzeugs.
1. Der Begriff "Verwendung des Kraftfahrzeugs" in der privaten Haftpflichtversicherung orientiert sich bei der Auslegung an § 2 Abs 1 KHVG und erfasst grundsätzlich auch das Be- und Entladen eines versicherten Fahrzeugs.