vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Verhältnis der Verjährungsfrist nach §§ 1111 und 1489 ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/239ecolex 2023, 384 Heft 5 v. 10.5.2023

Nach § 1111 ABGB kann der Bestandgeber Schadenersatzansprüche gegen den Bestandnehmer binnen einem Jahr ab Rückstellung des Bestandgegenstands geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der Schaden vor mehr als 30 Jahren verursacht wurde. § 1489 Satz 2 ABGB ist in diesem Fall nicht analog anzuwenden.

4 Ob 122/22b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!