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Ein "Unfall" kann auch bei beherrschbarem Bewegungsablauf vorliegen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturVictoria Michlerecolex 2023/240ecolex 2023, 385 Heft 5 v. 10.5.2023

Wenn der Versicherer in seinen Bedingungen konkrete Verletzungen aufzählt, die explizit als Unfall gelten, dann besteht bei deren Auftreten Versicherungsschutz, auch wenn die typischen Merkmale eines "Unfalls" iS der Plötzlichkeit und Unkontrollierbarkeit nicht vorliegen.

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