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Zur Kündigung eines Mietvertrags wegen unleidlichem Verhalten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/238ecolex 2023, 384 Heft 5 v. 10.5.2023

1. Laufende Versuche des Mieters, sein Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, sind als unleidliches Verhalten iSv § 30 Abs 2 Z 3 MRG zu werten. Der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG setzt kein Verschulden des Mieters voraus.

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