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Zuständigkeit des OGH für die Nichtigkeitsklage nach Zurückweisung der ao Revision

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/649ecolex 2023, 1043 Heft 12 v. 12.12.2023

Der Beschluss des OGH auf Zurückweisung einer aoRev gem § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO beendet das Verf abschließend. Damit ist gem § 532 ZPO die Zuständigkeit des OGH zur Entscheidung über eine in diesem Verf erhobene Nichtigkeitsklage gegeben, weil mit dieser auch seine "Endentscheidung" bekämpft wird.

5 Ob 140/23h

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