Sogenannte Einschüchterungs-, sprich Verleumdungsklagen, wirtschaftlich überlegener Akteure gegen unerwünschte politische Aktivisten der Zivilgesellschaft hat es auch in jüngster Zeit in Österreich gegeben. Die EU-Kommission hat im April 2022 einen RL-Vorschlag zur Bekämpfung derartiger Prozessmissbräuche vorgelegt. Der Beitrag zeigt auf, dass das geltende österreichische Zivilprozessrecht bereits ein Arsenal von Maßnahmen vorhält, um mutwillige Klagen abzuwehren. Notwendig ist freilich deren konsequente Anwendung. Zudem erscheint eine Ausweitung des bestehenden Sanktionskatalogs gegen strategische Verfahrensmissbräuche erwägenswert.