1. Das versicherte Risiko ergibt sich aus der vereinbarten Risikoumschreibung. Sieht der Versicherungsschutz den Risikobereich der Gefahren des täglichen Lebens vor, sind davon nach der Wortinterpretation und stRsp jene Gefahren betroffen, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss.