In der Rs (C-589/20 ) befasst sich der EuGH mit dem "Unfallbegriff" iS des Montrealer Übereinkommens (MÜ). Ein Unfall liegt auch dann vor, wenn ein Fluggast aus unbestimmtem Grund auf einer Flugzeugtreppe stürzt. Bei der Beurteilung der für die Haftungsbefreiung relevanten Frage, ob das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass der Fluggast den Schaden zumindest fahrlässig verursacht bzw dazu beigetragen hat, sind alle Umstände, die zum Schadenseintritt geführt haben - wie etwa das Nicht-Festhalten am Handlauf wegen Betreuungspflichten über ein Kind -, zu berücksichtigen.