Eine von einer ausländischen Wettbewerbsbehörde auf Ersuchen der BWB durchgeführte Hausdurchsuchung ist eine Ermittlungshandlung der ausländischen Beh und ist nicht der BWB zurechenbar. Die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung ist nach dem Recht des Staats der ersuchten Beh zu beurteilen.
Ro 2018/04/0001