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Gericht des Übermittlungsstaats nicht "Antragsteller" iSd EuZVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/427ecolex 2022, 621 Heft 8 v. 10.8.2022

Art 5 Abs 2 EuZVO ist dahin auszulegen, dass ein Gericht, wenn es die Übermittlung gerichtlicher Schriftstücke an Dritte anordnet, die beantragen, in dem Verfahren als Streithelfer zugelassen zu werden, nicht als der "Antragsteller" iS dieser Bestimmung angesehen werden kann.

C-196/21SR gegen EW

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