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Deponieaufsicht bei vereinfachter Bodenaushubdeponie

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/342ecolex 2022, 491 - 492 Heft 6 v. 10.6.2022

1. § 48 Abs 4 Z 3 AWG 2002 regelt zwar nicht selbst, unter welchen Voraussetzungen die Beh eine Deponieaufsicht zu bestellen hat oder wann sie von der Möglichkeit der Eigenkontrolle Gebrauch machen kann. Bei der Ermessensübung iS des Gesetzes wird sich die Beh jedenfalls an der Zielsetzung des Art 1 Abs 1 RL 1999/31/EG , negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt hintanzuhalten, und an dem für das Verfahren allgemein geltenden Grundsatz der Verfahrensökonomie (§ 39 Abs 2 AVG) zu orientieren haben.

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