Personenkontrollen an den Grenzen schränken seit Jahren die Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum ein. Mit ihrem Credo "Back to Schengen" war die Kommission bislang erfolglos. Nun endlich hat der EuGH an die fehlende normative Kraft des Faktischen im EU-Recht erinnert: Dauerhafte Kontrollen als Vorsichtsmaßnahmen sind rechtswidrig. Sie haben zu unterbleiben und sind potenziell haftungsbegründend.