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Mantelkauf: Beurteilung der Veränderung der organisatorischen Struktur anhand der tatsächlichen Gegebenheiten

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturEric Coenenecolex 2022/220ecolex 2022, 324 - 325 Heft 4 v. 8.4.2022

Für die Anwendbarkeit des Mantelkauftatbestands sind die tatsächlichen und nicht die formalen Entscheidungsbefugnisse der gesetzlichen Vertreter bei der Beurteilung einer wesentlichen Veränderung der organisatorischen Struktur der Gesellschaft maßgeblich. Bleiben die bestehenden willensbildenden Organe der Gesellschaft zwar formal im Amt, üben faktisch allerdings keinerlei Einfluss aus, liegt eine solche wesentliche Änderung vor, die anhand einer gesamthaften Betrachtung zu beurteilen ist. Ob Einfluss durch die Konzernspitze auf die Gf potenziell ausgeübt werden kann, ist laut VwGH dabei nicht relevant.

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