Der Regelungskomplex der Abschnitte XVI und XVII KVAÜ nimmt nicht auf die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankenstand Bezug. Er bietet insb keinen Anhaltspunkt dafür, dass das der Entgeltfortzahlung zugrunde liegende Ausfallprinzip des EFZG im Hinblick auf Sonderzahlungen beschränkt werden sollte.
9 Ob A 22/21g