vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befriedigungstauglichkeit keine Voraussetzung für Unwirksamkeit von nach Insolvenzeröffnung vorgenommenen Rechtshandlungen des Schuldners

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/480ecolex 2021, 740 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Nach stRsp des OGH ist im Fall einer Anfechtung von vor Insolvenzeröffnung vorgenommenen Rechtshandlungen nach §§ 27 ff IO auf die Befriedigungstauglichkeit abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!