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Auslegung der "Nichtrückführbarkeit" einer durch einstweilige Verfügung geschaffenen Sachlage

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/479ecolex 2021, 740 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Gem § 381 Z 2 Fall 2 EO können zur Sicherung anderer Ansprüche einstweilige Verfügungen getroffen werden, wenn derartige Verfügungen zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen.

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