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§ 1489 Satz 2 zweite Variante ABGB: 30-jährige Verjährung nun auch gegen den Verband! Zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen juristische Personen

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzNikolaus Walknerecolex 2021/395ecolex 2021, 614 - 617 Heft 7 v. 9.7.2021

Der OGH hat sich in 6 Ob 239/20w seit Inkrafttreten des VbVG dazu geäußert, ob für Ersatzansprüche gegen mithaftende juristische Personen wegen qualifiziert strafbaren Handelns ihrer Organe/Repräsentanten die Rechtswohltat der kurzen Verjährungsfrist gilt. Dabei schließt sich das HöchstG der einhelligen Lehre an und vollzieht damit eine inhaltliche Kehrtwende.

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