Der OGH und das OLG Wien haben in zwei unterschiedlichen Verfahren jüngst zur Hoheits- und Katastrophenklausel in der Rechtsschutzversicherung entschieden. Während das HöchstG die Deckung für COVID-19-bedingte Rechtsstreitigkeiten über den Versicherungsschutz in der Betriebsunterbrechungsversicherung abgelehnt hat, hat das OLG Wien die Klausel in einem Verbandsverfahren rechtskräftig als intransparent (§ 6 Abs 3 KSchG) und gröblich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB) beurteilt. Der Beitrag stellt die beiden Entscheidungen und ihre Auswirkungen für die Praxis dar.